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Der Fachanwalt
Ein Rechtsanwalt wird zum Fachanwalt ernannt, wenn er besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen hat.
Eine Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, wie sie oftmals vorgenommen wird, erfolgt hingegen ohne
Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben die Qualifikation, folgende Fachanwaltsbezeichnungen zu führen:
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