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Der Fachanwalt

Was verbirgt sich hinter der Fachanwaltsbezeichnung?

Nach § 43c Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung können von der Rechtsanwaltskammer für bestimmte Rechtsgebiete Fachanwaltsbezeichnungen verliehen werden.

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind durch eine erfolgte Zusatzausbildung nachgewiesene theoretische Kenntnisse und prüfbare besondere praktische Erfahrungen. Diese Kenntnisse und Erfahrungen liegen vor, wenn das Wissen des Anwalts in dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigt, welches üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und den praktischen Erfolg im Beruf vermittelt wird. Der eine Fachanwaltsbezeichnung führende Rechtsanwalt ist verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Nur die von der Anwaltskammer verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen sind - im Gegensatz zu selbst ernannten Tätigkeits- und / oder Interessenschwerpunkten - ein Garant für besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Rechtsanwalts.


Den Anwälten unserer Kanzlei wurden bislang acht Fachanwaltsbezeichnungen verliehen.

Mehr über die Fachanwaltschaft und die nachzuweisenden Qualifikationen erfahren Sie hier.

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