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Der Notar

Besondere theoretische und praktische Erfahrungen

Er gewährleistet Neutralität und Rechtssicherheit. Anders als der Rechtsanwalt, der ausschließlich die Interessen seiner Partei vertreten muss, ist der Notar zur unparteiischen Amtsausübung verpflichtet.

Die Notare in unserer Kanzlei beraten und beurkunden in Angelegenheiten

- des Grundstücksrechts: hierzu gehören unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
- des Handels- und Gesellschaftsrechts: hierzu gehören die Gründung von Gesellschaften, deren Umwandlung, Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern, Gesellschaftsvertragsänderungen etc. 
- des Erbrechts: hierzu gehören insbesondere Testamente, Erbverträge, Nachlaßvorgänge aller Art, Erbscheinsanträge, Vermögensübertragungen etc. 
- des Familienrechts: hierzu gehören Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen, Vereinbarungen über nichteheliche Lebensgemeinschaften etc. 
- und des Vereinsrechts.

Zu den Aufgaben der Notare gehören zudem Unterschriftsbeglaubigungen und die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen.


Unsere Beratung beginnt in der Regel im Vorfeld des beabsichtigten Rechtsgeschäftes. Ist der Rahmen des zur beurkundenden Rechtsgeschäfts gemeinsam abgesteckt, kann der Beurkundungsvorgang und die dann erforderliche Abwicklung des Vertrages kurzfristig vorgenommen werden. Es gehört zum Stil unseres Hauses, den Vertragsbeteiligten vor der Beurkundung die Vertragsentwürfe zuzusenden. Sie haben so die Möglichkeit, sich die Verträge zu Hause in Ruhe durchlesen zu können.


Hierdurch wird vermieden, dass Sie später nach dem Beurkundungstermin das Gefühl haben, "eigentlich gar nicht zu wissen, was Sie da unterschrieben haben".

Sekretariat Notariat: 02304 2530-390 | notariat@rae-muench.de

Sie Haben Fragen?

02304 2530-300

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