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Steuerberaterkooperation

Bundesweite Partner

Rechtsanwälte und Steuerberater

In der modernen Marktwirtschaft ist die Trennung von Rechts- und Steuerberatung kaum möglich.


Dieses gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Wirtschaftsunternehmen. Z.B. im Fall einer

- Testaments- oder Erbvertragsgestaltung
- Unternehmensnachfolge 
- Vermögensübertragung (insbesondere unter Eheleuten)
- Betriebsgründung bzw. Betriebsveräußerung
- Ehevertragsgestaltung
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses etc.

sollte deshalb die anwaltliche Beratung mit der Steuerberatung kombiniert werden.

 

Wir kooperieren im Bedarfsfall mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

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02304 2530-300

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