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Steuerberaterkooperation
Bundesweite Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
In der modernen Marktwirtschaft ist die Trennung von Rechts- und Steuerberatung kaum möglich.
Dieses gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Wirtschaftsunternehmen. Z.B. im Fall einer
- Testaments- oder Erbvertragsgestaltung
- Unternehmensnachfolge
- Vermögensübertragung (insbesondere unter Eheleuten)
- Betriebsgründung bzw. Betriebsveräußerung
- Ehevertragsgestaltung
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses etc.
sollte deshalb die anwaltliche Beratung mit der Steuerberatung kombiniert werden.
Wir kooperieren im Bedarfsfall mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
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02304 2530-300
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